Wenn es im Immobiliengeschäft um Erben-, bzw. Eigentümergemeinschaften geht, kommt es nicht selten zu Konflikten. In der Regel können die Beteiligten längst nicht mehr vernünftig miteinander reden.
In sollen Situationen ist die Diplom Immobilienmaklerin Ute Quast in ihrer Eigenschaft als Mediatorin gefragt. In einer gemeinsamen, freiwilligen und konstruktiven Gesprächsrunde versucht sie, durch fachliche Qualifikation als Mediatoren und herausragendem Einfühlungsvermögen eine Einigkeit unter den Betroffenen herzustellen. Hier ein Beispiel dafür.
Der Fall
Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus Bruder und Schwester, leben unter einem Dach in zwei gleich großen Wohnungen in der von den Eltern ererbten Gründerzeitvilla. Der Bruder will die Villa von jeher am liebsten verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen, seine Schwester will das nicht: Ihr Ziel war und ist es, die Immobilie zu erhalten und weiter zu vererben im Sinne der Eltern. Diese hatten in ihrem Berliner Testament bereits verfügt, dass „Kinder und Kindeskinder” erben sollen – was auch alle Beteiligten heute noch wollen (außer der Ehefrau des Bruders).
Alle Beteiligten wollten dennoch den Wert der Immobilie aktuell schätzen lassen, um Klarheit zu schaffen, um welche Größenordnung es sich bei dem Erbe handelt.
Ute Quast wurde beauftragt und stellte beim Ortstermin im Kreise der Familie fest, dass seit Eintritt des Erbfalls anno 1981 der Grundbucheintrag noch nicht geändert worden war. Noch immer stand die damals verstorbene Mutter darin als Eigentümerin. Das musste dringend gemacht werden, denn die beiden Erben sind mittlerweile selbst hoch betagt. Für die nächste Erbengeneration wäre es eines Tages extrem schwierig geworden, behördlich alles zu regeln.
Die Schwester hatte jahrzehntelang die Grundbuchänderung blockiert, um zu vermeiden, dass ihr Miterbe und Bruder womöglich ohne ihr Wissen das Grundbuch mit einer Hypothek belastet und somit seinem Sohn und späteren Erben nur Schulden hinterließe. Durch einen individuell auf die Problematik zugeschnittenen notariellen Vertrag ist nun unter anderem gesichert, dass beide Parteien jeweils nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei das Grundbuch belasten können.
Während der Verhandlungen tauchte ein erst kürzlich erstelltes Testament des Bruders auf, von dessen Existenz nicht einmal sein Sohn etwas wusste. Darin bestimmte der Vater seine jetzige Ehefrau zur Alleinerbin, seinen Sohn aus erster Ehe hingegen lediglich zum Folgeerben. Der Familienstreit eskalierte.
Ute Quast war nun auch in ihrer Eigenschaft als Mediatorin gefordert. Im Rahmen der Mediation offenbarte sich, dass dem Bruder gar nicht klar war, was er da unterschrieben hatte, nämlich das Gegenteil von seinem letzten Willen. Seine Ehefrau hatte ihn dazu gebracht, um das Erbe für sich allein zu sichern und somit den Sohn auszutricksen.
Dank der Mediation einigten sich alle Familienmitglieder darauf, dass der Bruder sein bestehendes Testament beim Amtsgericht annullieren lässt und ein neues aufsetzt. Darin ist der Sohn der Alleinerbe, die Ehefrau kann angelegentlich wählen zwischen Wohnrecht auf Lebenszeit oder Auszahlung ihres Pflichtteils. In dem oben bereits erwähnten notariell beglaubigten Vertrag zwischen Bruder und Schwester wurde zusätzlich außerdem festgelegt, dass jeweils deren Sohn und Tochter die künftigen Alleinerben sind.
Dankschreiben
Sehr geehrte Frau Quast,
um es gleich vorweg zu sagen: niemals hätte ich gedacht, dass es noch einmal Frieden geben würde in unserer Familie! Die Erbengemeinschaft war hoffnungslos zerstritten, mein Vater, seine Frau und seine Schwester konnten überhaupt nicht mehr vernünftig miteinander umgehen. Über Jahrzehnte hatte sich ein massiver Interessenkonflikt aufgebaut, die Versuche, miteinander zu reden, verhärteten die Fronten nur immer mehr. Darunter haben wir alle gelitten, nicht nur die bestehende Erbengemeinschaft, also mein Vater und seine Schwester mit ihren Partnern, sondern auch die nächste Erbengeneration, also meine Cousine und ich mit unseren Partnern. Ein furchtbarer Zustand! Dann noch der Schock darüber, dass mein Vater auf Einfluss seiner jetzigen Ehefrau mich im Grunde enterbt hatte.
Zum Glück hat meine Cousine dann Sie, sehr geehrte Frau Quast, als Immobilienfachfrau und als Mediatorin ins Boot geholt. Das war die Wende im „kalten Familienkrieg“. Zugegeben: Wir wussten alle nicht so genau, was Mediation bedeutet. Aber wir hatten von Anfang an Vertrauen zu Ihnen, und Sie haben es uns ja vorab richtig gut erklärt.
Ja, was da in unserer Mediationsrunde mit allen 8 Beteiligten ablief, das ist für mich bis heute unglaublich. Dank Ihrer beeindruckenden und einfühlsamen Moderation haben Sie uns alle dazu gebracht, mal wirklich Sachen auszusprechen, die noch nie vorherauf den Tisch gekommen waren.
Toll fand ich auch, wie Sie Teilnehmer wieder eingefangen haben, die zwischendurch verbal entgleist sind – wie eine Dompteurin im Familienzirkus dachte ich damals!
Und fühlte sich jemand durch Aussagen anderer verletzt oder missverstanden und ausgegrenzt, dann gelang es Ihnen, auch da geschickt die Wogen zu glätten. Die ganze Mediation war für mich wie ein großartiger Film, in dem wir selbst die (teils Oscar-reifen) Darsteller waren, so hatten wir uns alle gegenseitig noch nie erlebt.
Ohne Ihre Mediation hätten wir die Knoten nie lösen können. Jetzt haben wir alle Interessen einvernehmlich geregelt, der ganzen Familie ist eine Riesenlast von der Seele genommen worden. Und vor allem: Sie haben mir persönlich mein Erbe gerettet!
Frau Quast, wir sind froh und dankbar, Sie sind unser Friedensengel!
Maximilian v. S. Hamburg im Mai 2019
P.S. Der Clou war dann am Ende noch Ihr Geschenk an unsere Familie. Die hübsche Tafel mit dem Friedensspruch hängt (wie Sie es empfohlen hatten) im Eingangsbereich des Hauses. So haben beide Parteien der Erbengemeinschaft zur Erinnerung täglich vor Augen, was wirklich zählt im Leben. Herzlichen Dank auch dafür!